Geschichtliches

 

Markungsumgang 2000 Gruppenfoto

Geschichtliches aus Wiesenbronn

erzählt von Rosmarie Hofmann

Wiesenbronn liegt am Nordfuß des Schwanbergs, dem letzten westlichen Ausläufer des Steigerwaldes. Auf dem Plateau des Schwanbergs, das archäologisch gründlich erforscht ist, wurden Steingeräte von der Altsteinzeit bis zur Jungsteinzeit gefunden. Die Kelten hinterließen dort besonders deutliche Spuren.

Es ist also anzunehmen, dass Wiesenbronn auf uraltem Kulturboden liegt.

Steinzeitliche Werkzeuge wurden auf den Äckern gefunden, aber nicht archäologisch bestimmt. In den Tagen Karls des Großen um 800 wurde Wiesenbronn das 1. Mal urkundlich erwähnt. Ein gewisser Appo schenkte seine Güter in Langheim und Wisibrunon dem Kloster Fulda. Leider hat die Urkunde kein Datum.

Auf dem Kirchberg wurde von Mönchen wahrscheinlich weit vor der Jahrtausendwende ein hohes Kreuz errichtet. Später eine hölzerne Kapelle. Im 12. Jahrhundert wurde daraus eine steinerne Kirche mit starkem Wehrturm, dem Hl. Kreuz geweiht. Ein Ring massiver Gebäude ließ eine Kirchenburg entstehen, die in Kriegszeiten Zuflucht für die Bevölkerung war und deren Reste heute das Wahrzeichen des Ortes darstellen.

Vom 12. Jahrhundert an kommen die Herren von Wisenprunnen häufig als Zeugen in Casteller Urkunden vor, so 1225 und 1265. Sie wohnten in dem Wasserschloss, das 1966 abgebrochen wurde. Im 14. Jahrhundert war eine Seitenlinie der Seinsheim damit belehnt. Etwa gleichzeitig hatten die Seckendorfs den vermutlich daneben liegenden Castell‘schen Burgstall zu Lehen (heute Schulgasse 9). Durch Verkauf, Erbe oder Tausch bildeten sich allmählich vier Dorfherrschaften heraus.

Das Haus Brandenburg – Ansbach gelangte 1322 zu seinem Anteil und hatte die meisten zehntpflichtigen Höfe. Das Reichsgräfl. Haus Castell – Rüdenhausen hatte einen etwas geringeren Anteil. Einige Höfe weniger gehörten zu Castell – Remlingen. Das Hochstift Würzburg hatte den geringsten Besitz.

Auch über Wiesenbronn brachten eine Reihe von Kriegen furchtbare Not, besonders der Markgräfler Krieg, der Bauernkrieg und vor allem der 30-jährige Krieg. Obwohl 1648 zwei Drittel der Bewohner umgekommen waren und bittere Not herrschte, ließen die Wiesenbronner in Nürnberg eine neue Glocke für das Rathaus gießen, ein gezielter Schuss hatte die Alte zerstört.

Ein einzigartiges Recht, das in Franken wohl nur die Wiesenbronner hatten, ließen sie sich zum großen Ärger der Dorfherrschaften nicht nehmen: Sie konnten auf frischer Tat ertappte Diebe selbst verurteilen. Im Amts- Salbuch (Staatsarchiv Würzburg) aus dem Jahr 1535 heißt es dazu: „Allein wann solcher Übeltheter ein Dieb were, haben sie (die Wiesenbronner) die gewonheit und alt Herkommen gehabt und noch, denselben an einen Baum zu henken und müssen, so man solchen henket, alle Inwoner an den Strick greifen“. Daher wohl das Sprichwort: „Wir müssen alle an einem Strick ziehen“. In der Dorfordnung, die sämtliche Dorfherren im Jahre 1588 erließen, mussten sie dieses Recht in Punkt 6 bestätigen. Tatsächlich wurden aber nur wenige Diebe wirklich gehängt, die meisten mussten Urfehde schwören und den Ort verlassen.

Eine Besonderheit war ferner das Schultheißengericht, das je nach Aktenlage ein- oder mehrmals im Monat auf dem Rathaus tagte.

Dieses Gericht setzte sich aus den vier Amtsschultheißen (jede der 4 Dorfherrschaften stellte einen Schultheiß), dem Bürgermeister, den Viertelmeistern und dem Gerichtsschreiber zusammen. Recht wurde gesprochen in allen zivilen Angelegenheiten: Erb- und Eheverträgen, Testamente, Vormundschaften u. s. w. Dieses Gericht führte ein Siegel, verliehen 1548 vom Markgrafen von Brandenburg – Ansbach. Es zeigt im Schild einen Ziehbrunnen und ist heute das Gemeindewappen.

Dass Streit auf dem Rathaus geschlichtet wurde, darauf weist auch das kleine Glockenspiel am mittleren Rathauserker hin, wo sich mit dem Stundenschlag ein Bauer und ein Häcker schlagen. Die Figuren verkörpern die beiden sozialen Schichten, relativ wohlhabende Bauern und arme Häcker, d.h. Tagelöhner.

Zwei Grenzstreitigkeiten führten zum Brauch des Gemarkungsumgangs. Von 1558 – 1573 wurde mit äußerster Heftigkeit zwischen Wiesenbronn und Iphofen um die Rechte in den Waldabteilungen „Bogen“, „Wetzberg“ und „Kugelspiel“ gekämpft, die teilweise Wiesenbronn zustanden. Die Juristenfakultät Ingolstadt verurteilte Wiesenbronn jedoch zur Zahlung von 550 Gulden Gerichtskosten. Die Waldstücke waren verloren auf Grund des Meineids eines Iphöfer Försters, wie die Wiesenbronner heute noch glauben.

Der zweite Streitfall entwickelte sich langsam. In der ersten Hälfte des 15.

Jahrhunderts war das kleine Dorf Dürrbach am Hang des Schwanbergs, zwischen Rödelsee und Wiesenbronn gelegen, ausgestorben. Die Sage gibt als Grund eine Pestepidemie an. Die Felder und Weinberge des verlassenen Ortes überzogen sich allmählich mit wilden Hecken und Gestrüpp. Die Dorfherren kümmerten sich kaum um die Wüstung. Sowohl Wiesenbronn als auch Großlangheim nutzten das Gebiet zu Weidezwecken. Als der Fürstbischof Julius Echter die Wüstung 1578 kaufte, wollte er das Dorf Dürrbach wieder aufbauen, um Druck auf die Protestanten ausüben zu können, und Dorfherr im evangelischen Dorf Wiesenbronn zu werden. Daraus entwickelte sich ein langer Prozess vor dem Reichskammergericht in Speyer zwischen den Dorfherren und der Gemeinde Wiesenbronn auf der einen und dem Hochstift Würzburg auf der anderen Seite. Erst als Unterfranken an das Königreich Bayern gekommen war, wurden die Grenzen zwischen Großlangheim und Wiesenbronn 1819 endgültig festgelegt.

Wiesenbronn kam auf diese Weise zu seinen besten Weinlagen am Hang des Schwanbergs, während Großlangheim mehr die Flächen in der Ebene erhielt.

Im Anschluss an diesen Prozess fand 1818 zur Grenzsicherung wieder der Markungsumgang statt, ein uralter Brauch, der im Archiv durch mehrere Akten belegt ist. Die älteste Markungsbeschreibung stammt aus dem Jahre 1623.

Alles, was laufen konnte, beteiligte sich: Gemeinderat, die Feldgeschworenen aus Wiesenbronn und den sechs umliegenden Dörfern und alle Einwohner. Schützengruppen feuerten auf jeden Grenzstein zwölf Schüsse ab. Je zwei Schulkinder mussten an jedem Stein folgenden Spruch aufsagen:

Wenn dieser Stein als unbekannt
entkäm aus seiner Markung Land,
will ich ohn‘ Falsch und Heuchelschein
ein wahrer Zeug der Grenze sein.“

Was ich als Kind als Klein geseh‘n
dabei will ich im Alter stehn,
und alle Wahrheit zeigen an,
weil dieser Stein nicht reden kann.“

Nach der Hälfte der Strecke, am Waldeingang zum Schwanberg, am „Hegel“, wurde Rast gemacht und Federweißer, der von den Bürgern gespendet war, wurde in Maßkrügen ausgeschenkt. Wer anschließend nicht mehr gehen konnte, wurde auf einen Kastenwagen geladen und heimgefahren. Die Abstände zwischen den Markungsumgängen wurden immer länger, seit 1900 findet dieses Fest alle 25 Jahre statt. Im Jahre 2025 ist es wieder soweit. Nach den napoleonischen Kriegen war es mit der Herrschaft der vier Grundherren vorbei und auch mit dem Schultheißengericht. Wiesenbronn wurde im Jahre 1814 der Souveränität des Königs von Bayern unterstellt.

Altes Gemeindewappen

Altes Gemeindewappen

Sitz derer von Seckendorf

Sitz derer von Seckendorf

Casteller Amtshaus

Casteller Amtshaus

Ansbacher Amtshaus

Ansbacher Amtshaus

Historisches Gemeindesiegel

Historisches Gemeindesiegel

Denkmal der Feldgeschworenen

Denkmal der Feldgeschworenen

Markungsumgang 2000 Gruppenfoto

Markungsumgang 2000 Gruppenfoto

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